Für pflegebedürftige Menschen ist es oft sehr schwer sich im Dschungel der Bürokratie zurechtzufinden. Auch als berufstätiger Angehöriger fehlt einem oft die Zeit und Geduld entsprechende Antragsformulare zu durchforsten.
Wir haben die nötige Erfahrung und nehmen uns gerne Zeit für Sie und helfen Ihnen möglichst rasch und unkompliziert beim Einreichen Ihrer Anträge.
Das Pflegegeld ist eine Förderung für Menschen, die regelmäßig Pflege benötigen. Diesen Menschen soll es ermöglicht werden selbstbestimmt leben zu können, auch wenn sie dabei Unterstützung benötigen.
Als Angehöriger oder Betroffener erhalten Sie das Pflegegeld unabhängig davon, ob Sie selbst gänzlich oder teilweise Ihren Angehörigen pflegen und im Alltag unterstützen oder ob Sie hierfür professionelles Pflegepersonal heranziehen.
Die Höhe des Pflegeldes ist abhängig vom Zustand Ihres Angehörigen und davon in welchem Ausmaß die Pflege erforderlich ist. Eine Tabelle mit den aktuellen Richtsätzen des Pflegegeldes finden Sie weiter unten zum Thema "Höhe des Pflegegeldes".
Die Betreuung durch qualifiziertes, selbständiges Pfelgepersonal wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert. Wir sorgen mit dem von uns vermittelten Personal dafür, dass alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden.
Wir stellen Ihnen vom Werkvertrag bis hin zum Formular der fachärztlichen Bestätigung des Bedarfs der 24-Stunden-Betreuung sämtliche Dokumente und Formulare zur Verfügung und helfen Ihnen beim Einreichen Ihrer Anträge.
Das Bundessozialamt fördert die 24-Stunden-Betreuung zu Hause, um den finanziellen Aufwand des pflegebedürftigen Menschen und dessen Angehörigen zu reduzieren bzw. zu entschädigen. Es erfordert allerdings viel Erfahrung, um einen reibungslosen, raschen Ablauf bis zur Bewilligung der Förderung zu gewährleisten. Zudem müssen die pflegebedürftige Person, deren Angehörige und auch die Betreuungskraft bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Daher unterstützen wir Sie in allen Belangen rund um das Thema Förderung, stellen Ihnen sämtliche Formulare zur Verfügung und sorgen nicht zuletzt dafür, dass das vermittelte Pflegepersonal entsprechend qualifiziert und erfahren ist, um die staatliche Förderung beantragen zu können.
Beim Bundesministerium für Finanzen haben Angehörige eines pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit ihre finanziellen Aufwände für entstandene Betreuungskosten steuerlich abzusetzen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Bürgerservice | Tel: 0810 001 228 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | Web: www.bmf.gv.at
Die Pflegeförderung gebührt ab Pflegestufe 3 in der Höhe von € 550,-. Das Land NÖ fördert die 24 Stunden Pflege bei vorliegender Demenz bereits ab Pflegestufe 1. Preise inkludieren bereits anfallende Sozialversicherungsbeiträge. Die Gesamtkosten verstehen sich inkl. Steuern und Abgaben zzgl. monatlicher Agenturprovision.
Für jede weitere pflegebedürftige Person im Haushalt erhöht sich der Tagsatz pauschal um € 10,-. Preise für die Pflegestufen 6 und 7 auf Anfrage.