Die Betreuung durch qualifiziertes, selbständiges Pfelgepersonal wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert. Wir sorgen mit dem von uns vermittelten Personal dafür, dass alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden.
Wir stellen Ihnen vom Werkvertrag bis hin zum Formular der fachärztlichen Bestätigung des Bedarfs der 24-Stunden-Betreuung sämtliche Dokumente und Formulare zur Verfügung und helfen Ihnen beim Einreichen Ihrer Anträge.
Das Bundessozialamt fördert die 24-Stunden-Betreuung zu Hause, um den finanziellen Aufwand des pflegebedürftigen Menschen und dessen Angehörigen zu reduzieren bzw. zu entschädigen. Es erfordert allerdings viel Erfahrung, um einen reibungslosen, raschen Ablauf bis zur Bewilligung der Förderung zu gewährleisten. Zudem müssen die pflegebedürftige Person, deren Angehörige und auch die Betreuungskraft bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Daher unterstützen wir Sie in allen Belangen rund um das Thema Förderung, stellen Ihnen sämtliche Formulare zur Verfügung und sorgen nicht zuletzt dafür, dass das vermittelte Pflegepersonal entsprechend qualifiziert und erfahren ist, um die staatliche Förderung beantragen zu können.
Beim Bundesministerium für Finanzen haben Angehörige eines pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit ihre finanziellen Aufwände für entstandene Betreuungskosten steuerlich abzusetzen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Bürgerservice | Tel: 0810 001 228 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | Web: www.bmf.gv.at